Allgemeine Fragen
Einfach beantwortet
Leasing lohnt sich vor allem dann, wenn Sie Ihr Auto zwar fahren, aber nicht unbedingt erwerben wollen. Denn Sie bezahlen nur für die Zeit, in der Sie das Leasingauto auch wirklich nutzen. Im Anschluss an Ihren Leasingvertrag müssen Sie sich keine Sorgen um Wertverlust und Weiterverkauf machen, denn Sie können das Fahrzeug einfach zurückgeben und direkt im Anschluss den nächsten Neuwagen oder Jahreswagen aussuchen.
Die monatliche Leasingrate wird maßgeblich vom Kaufpreis des Fahrzeuges, einer optionalen Leasingsonderzahlung, der Vertragsdauer und der jährlichen Fahrleistung des Leasingnehmers beeinflusst.
Ja, Sie können Ihren neuen Mercedes-Benz natürlich auch nach Ihren individuellen Wünschen konfigurieren. Unsere Verkäufer erstellen Ihnen gerne das passende Leasingangebot hierzu.
Der GAP-Unterdeckungschutz schließt im Falle eines Kfz-Versicherungsfalles (z. B. Totalschaden oder Diebstahl) die Lücke zwischen dem Ablösewert des Leasingvertrages und der Kfz-Versicherungsleistung. Der GAP-Unterdeckungsschutz ist in all unseren Leasingverträgen bereits enthalten. Diesen brauchen Sie nicht bei Ihrer Versicherung abzuschließen.
Die vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrages durch den Leasingnehmer ist grundsätzlich nicht möglich.
Unser Leasingangebot versteht sich zzgl. folgender Kosten: Überführungskosten, Zulassungskosten, Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung, Inspektions- und Wartungskosten, Kosten für die Hauptuntersuchung (erstmals fällig drei Jahre nach Erstzulassung)
Die vom Hersteller vorgegebenen Service-, und Wartungsumfänge müssen fristgerecht in einer autorisierten Mercedes-Benz Fachwerkstatt durchgeführt werden. Dies gilt auch für die Instandsetzung nach einem Schadensfall.
Eine direkte Übernahme des Leasingfahrzeuges am Ende des Vertrages ist leider nicht möglich.
Bei Rücknahme des Fahrzeuges wird durch einen unabhängigen Sachverständigen (z. B. vom TÜV) in unserem Haus ein Zustandsbericht erstellt, auf dessen Grundlage der Leasingvertrag abgerechnet wird. Die Fahrzeugrückname erfolgt in dem Betrieb, bei dem Sie das Neufahrzeug übernommen haben. Sofern Sie Ihren Mercedes-Benz selbst im Herstellerwerk abgeholt haben, ergibt sich der Rückgabeort aus dem Leasingvertag.
Von Privatkunden benötigen wir zur Vertragserstellung eine Kopie vom Personalausweis, Bankverbindung sowie die letzten drei Gehaltsnachweise.
Bei Gewerbeleasing benötigen wir einen amtlichen Firmennachweis (Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder für Einzelunternehmer und Freiberufler: Bescheid des Steuerberaters über Art und Beginn der selbst. Tätigkeit sowie Eintragung im Kammer- oder Berufsregister), Bankverbindung, Personalausweiskopie der geschäftsführenden (unterschriftsberechtigten) Personen.
In beiden Fällen kann die Legitimation online erfolgen.
Ja, gegen eine Gebühr von 79,00 € inkl. MwSt übernehmen wir das gerne für Sie.
Wir bieten Ihnen an, stellvertretend für Sie, den Antrag auf Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu stellen. - Für diese zusätzliche Serviceleistung berechnen wir lediglich 79,00 € inkl. MwSt. - Im Falle einer Ablehnung durch das BAFA, ist eine Haftung durch die Jürgens GmbH ausgeschlossen.